Immobilienverband IVD Mitte

Fortbildungsverpflichtung für Immobilienmakler und Hausverwalter

Ansprechpartner

Mirja Blaschek

Zeil 46
60313 Frankfurt am Main
Telefon: 069-282823
Telefax: 069-280979
E-Mail: blaschek@ivd-mitte.de

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Seit Mitte 2018 sind Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter sowie deren Mitarbeiter, die an der erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitwirken, zur Weiterbildung verpflichtet. Hierzu müssen innerhalb von drei Jahren 20 Stunden absolviert werden. Mit Ablauf des Jahres 2020 endete der erste Dreijahreszeitraum. Die Aufsichtsbehörden können nun prüfen, ob der Pflicht nachgekommen wurde. Da es keinen festen Dreijahreszeitraum gibt, kann es aber auch sein, dass erst im nächsten Jahr geprüft wird. Dann werden die jeweils drei vorangegangenen Kalenderjahre geprüft.

Gelegentlich wird die Ansicht vertreten, dass es sich um feste Dreijahreszeiträume handelt, was dazu führen würde, dass seit 1. Januar 2021 eine neuer Dreijahreszeitraum begonnen hätte, der erst wieder 2024 geprüft wird. Nach Rücksprache mit dem DIHK trifft diese Annahme nicht zu, da es stets auf die drei Kalenderjahre ankommt, die der Überprüfung vorausgehen. Wird ein Makler oder Verwalter  beispielsweise im Jahr 2022 geprüft, muss er seine Weiterbildungsnachweise für 2019/2020/2021 erbringen. Hat jemand seine Erlaubnis nach § 34c GewO im Jahr 2020 erlangt, so muss er erst im Jahr 2023 seine Weiterbildungsmaßnahmen für den Zeitraum 2020/2021/2022 vollständig nachweisen können.

Fazit: Am Ende eines jeden Kalenderjahres muss man stets mindestens 20 Stunden auf dem „Dreijahres-Konto“ haben.

 

Um ein Konto zu führen und eine ständige Übersicht zu haben, bietet der IVD seinen Mitgliedern ein interessantes Tool in Form eines „Weiterbildungskontos“ an. Weitere Infos zur Nutzung finden IVD-Mitglieder im internen Bereich.